Rheinstraße 14, 68649 Groß-Rohrheim
Tel.: 0 62 45 90777-0
Fax: 06245 90777-27
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Liebe Bürgerinnen, Liebe Bürger,
im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) stellt die hessische Steuerverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern folgende aktualisierte Informationsblätter als PDF zur Verfügung:
Gemeindevertretung unterstützt Resolutionsantrag "Gebührenfreie KiTa-Plätze in ganz Hessen.
Ab dem 01.11.2015 muss der Wohnungsgeber (Vermieter) jedem Meldepflichtigen eine
Wohnungsgeberbestätigung aushändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach
dem Umzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung
des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde
vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine
eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.
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