Gemeinde Gro�-Rohrheim

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Kirchenaustritt in Hessen

Ab dem 1. März 2017 sind in Hessen nicht mehr die Amtsgerichte, sondern die örtlichen Gemeindeverwaltungen für den Kirchenaustritt zuständig.

In Groß-Rohrheim wird dieser Service im Einwohnermeldeamt zu den üblichen Öffnungszeiten  angeboten.

 

 

Der Hessische Landtag hat am 24.01.2017 das Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für das Verfahren des Austritts aus Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts in zweiter Lesung angenommen. Die Zuständigkeit für die Entgegennahme und die Bearbeitung von Kirchenaustrittserklärungen geht somit von den 41 Amtsgerichten auf die 426 politisch selbständigen Städte und Gemeinden in Hessen über. Gleichzeitig erhöht sich die Kirchenaustrittsgebühr von 25,00 € auf 30,00 €.
Ziel des Gesetzes ist es, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, insbesondere soll sichergestellt werden, dass Arbeitgeber rechtzeitig über die Beendigung der Kirchensteuerpflicht informiert werden. Der Austritt wird somit insgesamt einfacher.

Der Austritt muss persönlich beim Einwohnermeldeamt erklärt werden. Sie benötigen dazu:
- einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder ausländischen Ausweis.
- Von Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten werden zusätzlich Angaben zu Datum und Ort der Eheschließung benötigt.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Groß-Rohrheim
Bersch, Bügermeister

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