Gemeinde Gro�-Rohrheim

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Information an alle Grundstückseigentümer zur Einführung der „gesplitteten Abwassergebühr“ in Groß-Rohrheim

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verwaltungsgerichtshof Hessen hat mit seinem Urteil vom 02.09.2009 allen Städten und Gemeinden auferlegt, zukünftig nur noch die sogenannte „gesplittete Abwassergebühr“ anzuwenden. Die bisherige Berechnung der Abwassergebühr ausschließlich anhand der bezogenen Frischwassermenge ist in Zukunft nicht mehr zulässig. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß-Rohrheim hat daher in der Sitzung am 08. Mai 2012 beschlossen, die gesplittete Abwassergebühr einzuführen.

Was ist die gesplittete Abwassergebühr?

Die heutige Abwassergebühr wird aufgeteilt (oder gesplittet) in eine Schmutzwassergebühr (also Schmutzwasser aus Bad, WC, etc.) und eine Niederschlagswassergebühr (also für Regenwasser, welches in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird). Zur Festsetzung dieser beiden Gebühren werden die Gesamtkosten der Abwasserentsorgung in den tatsächlich anfallenden Aufwand für die Entsorgung des Schmutzwassers und für die Entsorgung des eingeleiteten Niederschlagswassers aufgeteilt. So erhält man eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr, die durch diese Teilung auch „gesplittete Abwassergebühr“ genannt wird. Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach der verbrauchten Frischwassermenge. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen, von denen das Niederschlagswasser nicht auf natürlichem Weg versickern kann und in öffentliche Abwasseranlagen geleitet wird.

Wie wirkt sich die „gesplittete Abwassergebühr“ aus?

Durch die gesplittete Abwassergebühr wird keine neue Gebühr (mit dem Ziel höherer Einnahmen) eingeführt. Vielmehr werden die Gesamtkosten der Abwasserentsorgung verursachergerecht auf die Schmutz- und Niederschlagswassermenge aufgeteilt. Die Schmutzwassergebühr wird somit gegenüber der seitherigen Abwassergebühr sinken. Die Höhe der zukünftigen Niederschlagswassergebühr kann erst nach der Erfassung der bebauten und befestigten Flächen ermittelt werden; daher kann heute noch keine zuverlässige Prognose zur Höhe gemacht werden.

Vorgehensweise in Groß-Rohrheim

Nach der Groß-Rohrheimer Entwässerungssatzung ist der Grundstückseigentümer Schuldner der heutigen Abwasser- und der zukünftigen Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr. Mit diesem ersten Schreiben informieren wir daher zunächst alle Grundstückseigentümer über die Veränderung bei den Abwassergebühren und erinnern gleichzeitig an die Rechtsstellung als Schuldner der Gebühren. In einem zweiten Schreiben wird in den kommenden Tagen ein Fragebogen zur Ermittlung der versiegelten Flächen versendet.

Hat Ihr Grundstück keinen Wasseranschluss aber eine versiegelte bzw. bebaute Fläche, die an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist, haben wir durch die alte Abwassergebührensystematik hiervon keine Kenntnis. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns dieses zu melden, damit wir Ihnen einen Fragebogen zustellen können.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Rathaus gerne zur Verfügung.

gez. Bersch
(Bürgermeister)