Rheinstraße 14, 68649 Groß-Rohrheim
Tel.: 0 62 45 90777-0
Fax: 06245 90777-27
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH (WFB) freut sich den neuen Imagefilm vorstellen zu dürfen. Der Film richtet sich an alle Zielgruppen der WFB und verfolgt die Intention, die Sichtbarkeit unserer Angebote und Dienstleistungen weiter zu erhöhen. Anhand von kurzen Videobotschaften und Impressionen aus dem Arbeitsalltag werden dazu alle sechs Fachbereiche (Standortmarketing/Investorenservice, Unternehmerservice, Gründerberatung, Kommunalbetreuung, Energieagentur Bergstraße und Tourismusagentur) vorgestellt.
Das Produkt ist für die Nutzung im digitalen Raum optimiert und soll insbesondere in den sozialen Medien zum Einsatz kommen, aber darüber hinaus auch „offline“ im Rahmen von Veranstaltungen und Terminen genutzt werden. Umgesetzt wurde das Projekt mit der Jünger Werbeagentur aus Birkenau. Sie können sich den Imagefilm hier ansehen: https://youtu.be/snSCyav9nLg
Der Kreis Bergstraße hatte die Idee der „Notfalldosen“, mit denen die Gesundheitsversorgung in unserer Region noch ein Stück weiter verbessert werden soll. Die Dosen sind im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Groß-Rohrheim zum Preis von 2,00 €/Stück erhältlich. Hintergrund ist, dass immer mehr Menschen zwar einen Impfpass, Medikamentenplan, Patientenverfügung usw. zuhause haben, doch im Ernstfall ist es für Retter meist unmöglich herauszufinden wo diese Notfalldaten in der Wohnung aufbewahrt werden. Sei es, weil viele Personen alleine leben oder die Anwesenden unter Schock stehen und die Unterlagen in der Aufregung nicht finden. Ein kleiner Helfer kann das Informationsproblem unkompliziert und schnell lösen: die Notfalldose. In ihr können personenbezogene Daten, Kontaktdaten von Angehörigen, die aktuelle Medikation oder Vorerkrankungen hinterlegt werden. Die Dose selbst soll dann in der Kühlschranktür aufbewahrt werden. Warum im Kühlschrank? Einen Kühlschrank gibt es in fast jeder Wohnung und er ist auch für Ersthelfer schnell zu finden. Damit Ersthelfer wissen, dass der Haushalt über eine Notfalldose verfügt, enthält die Dose 2 kleine Aufkleber. Einer soll gut sichtbar am Kühlschrank und der andere auf der Innenseite der Eingangstür angebracht werden. So sehen Ersthelfer bereits beim Betreten der Wohnung, dass eine Notfalldose vorhanden ist.
gez. Bersch,
Bürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
ab sofort gibt es die Möglichkeit am Bahnhof von Groß-Rohrheim abschließbare Fahrradboxen anzumieten. Die Mietdauer ist wahlweise 1 Monat, 6 Monate oder 1 Jahr.
Liebe Mitbürgerinnen! Liebe Mitbürger!
Die Kommunen Lampertheim, Bürstadt, Biblis, Einhausen und Groß-Rohrheim laden Sie auf eine Radtour durch das sonnenverwöhnte Ried ein. Vorbei an kleinen Seen, entlang der Weschnitz und dem Rheinufer, mit seinem Naturschutzgebiet Lampertheimer Altrhein und weiteren zahlreichen Highlights. Erleben Sie die Geschichte des Rieds und entdecken Sie die Sehenswürdigkeiten der Region. Kulinarische Angebote der Gastronomie und Hotellerie entlang der geführten und ausgeschilderten Route laden Sie zum Rasten und Genießen ein. Die durchgehend ebene und hervorragend befestigte Strecke mit einer Gesamtlänge von ca. 65 km ist besonders für Familien mit Kindern und ebenso für Senioren geeignet. Verbinden Sie Ihre Radtour mit traditionellen Festivitäten, wie dem Bibliser Gurkenfest, der Lampertheimer Spargelwanderung, dem Bürstädter Stadtfest, dem Groß-Rohrheimer Maimakt „of de Gass“ oder der Einhäuser „Kerwe“. Kultur, Natur und Genuss vereint auf einer Strecke. Infobroschüren liegen im Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit.
Die Bürgermeister/in der Kommunen wünschen Ihnen viel Spaß
und allzeit gutes Radeln!
Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Regierungsbezirk Darmstadt, Teilpläne Landkreise und Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a.M. und Wiesbaden
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a. M. und Wiesbaden.
Der
• Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise sowie der
• Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a.M. und Wiesbaden
treten mit der Veröffentlichung am 4. Mai 2020 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die genannten Teilpläne sind ab dem 4. Mai 2020 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (http:www.rp-darmstadt.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und zum Download bereitgestellt.
Darüber hinaus sind sie in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse zur Einsichtnahme ausgelegt:
Liebe Mitbürgerinnen, Liebe Mitbürger!
Aufgrund unserer Lage am Rhein sind wir gemäß den Vorgaben des Regierungspräsidiums Darmstadt verpflichtet unsere Bürgerinnen und Bürger über die potenziell gefährdeten Gebiete in unserer Gemeinde zu informieren. Diese Karten zeigen die gefährdeten Gebiete bei einem hundertjährigen Hochwasser, wenn der Rheindamm versagen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Groß-Rohrheim
Rainer Bersch
- Bürgermeister -
VRN-Entdecker-Ticket speziell für Zu- und Umzügler
Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) bietet speziell für Zu- und Umzügler das Entdecker-Ticket an. Dabei handelt es sich um ein Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger im VRN-Gebiet, die neu nach 68649 Groß-Rohrheim ziehen oder innerhalb 68649 Groß-Rohrheim umziehen. Diese neuen Einwohner haben die Möglichkeit, ihre neue Umgebung günstig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erkunden.
Das Entdecker-Ticket berechtigt einen Monat lang zu beliebig vielen Fahrten mit allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Bahnen in der 2. Klasse (bei der DB: RE, RB und S-Bahn) der insgesamt 55 im Verbund zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen sowie auch in allen Ruftaxilinien im gesamten Gebiet des VRN. Das Entdecker-Ticket kann einmalig für 65,90 € beim VRN bestellt werden. Der Bestellschein ist in der VRN-Broschüre für Neubürger enthalten, die bei der An- bzw. Ummeldung bei den Einwohnermeldeämtern oder Bürgerbüros der Gemeinden ausgegeben wird und die Informationen und Tipps für alle Personen enthält, die gerade umgezogen sind. Sie finden den Bestellschein und viele Freizeittipps aber auch unter www.vrn.de/entdecker.
VRN-Service: Tarifauskünfte erteilt der VRN an Werktagen montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr, Fahrplanauskünfte rund um die Uhr telefonisch unter 0621.1077077
oder im Internet unter www.vrn.de.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie der Presse entnehmen konnten, plant die Bundesregierung, zwölf
zulassungsfreie Handwerke wieder der Meisterpflicht zu unterstellen. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen einige Informationen zu dem Gesetzesvorhaben übermitteln.
Mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ sollen zwölf Handwerksberufe, die derzeit noch als zulassungsfreie Handwerke in der Anlage B1 zur Handwerksordnung (HwO) gelistet sind, in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke (Anlage A zur HwO) überführt werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden diese zwölf Handwerke wieder „meisterpflichtig“. Die Ausübung des Handwerks setzt dann voraus, dass der Betrieb von einem Meister oder gleichwertig qualifizierten Betriebsleiter geführt wird.
Diese sogenannte „Rückvermeisterung“ wird folgende Handwerke betreffen:
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Betonstein- und Terrazzohersteller
Estrichleger
Behälter- und Apparatebauer
Parkettleger
Rollladen- und Sonnenschutztechniker
Drechsler und Holzspielzeugmacher
Böttcher
Glasveredler
Schilder- und Lichtreklamehersteller
Raumausstatter
Orgel- und Harmoniumbauer
Laut Information des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) wird das Gesetz voraussichtlich am 20. Dezember 2019 vom deutschen Bundestag beschlossen; mit dem Inkrafttreten sei dann bis Ende Januar 2020 zu rechnen.
Im aktuellen Gesetzentwurf ist eine Bestandsschutzregelung für Betriebe vorgesehen, die bereits in einem oder mehreren der genannten Handwerke tätig sind. Wichtig: Dieser Bestandsschutz setzt nicht an der Person des Inhabers oder des handwerklichen Betriebsleiters an, sondern an dem Betrieb als solchem. Jeder Betrieb, der bei Inkrafttreten des Gesetzes mit den betreffenden Handwerken in dem bei der Handwerkskammer geführten Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eingetragen ist, wird von Amts wegen in die Handwerksrolle umgetragen. Ein handwerklicher Betriebsleiter (Meister) ist für diese Umtragung nicht zu benennen.
Dieser Bestandsschutz gilt grundsätzlich unbefristet. Sobald jedoch ein neuer Inhaber oder weiterer Gesellschafter in das Unternehmen eintritt, entfällt der Bestandsschutz nach weiteren sechs Monaten. Wenn innerhalb dieser 6-Monats-Frist kein Meister oder gleichwertig qualifizierter Betriebsleiter gegenüber der Handwerkskammer benannt wird, ist die bestehende Eintragung in der Handwerksrolle zu löschen. Der bloße Austritt eines Gesellschafters – ohne dass ein neuer hinzukommt – berührt den Bestandsschutz hingegen nicht.
In den verbleibenden Wochen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes werden vermutlich zahlreiche Betriebsinhaber oder auch Existenzgründer mit Fragen zur „Rückvermeisterung“ auf die Gewerbebehörden zukommen. In Zweifelsfällen verweisen Sie die Anfragenden bitte an die Fachabteilung Handwerksrolle der örtlich zuständigen Handwerkskammer.
Ferner steht zu befürchten, dass es nach Inkrafttreten des Gesetzes zu einer vermehrten Zahl an Anzeigen wegen unberechtigter Handwerksausübung (§ 117 Absatz 1 Ziffer 1 HwO) oder ggf. auch wegen Auskunftsverweigerung (§ 118 Absatz 1 Ziffer 2 HwO) kommt. Das wird insbesondere solche Betriebe betreffen, die sich nicht „rechtzeitig“ um eine Eintragung Ihres Betriebes bei der Handwerkskammer gekümmert haben.
Wir informieren Sie hiermit über den voraussichtlichen Inhalt des neuen Gesetzes. Sollten sich im Gesetzgebungsverfahren noch relevante Änderungen ergeben, erhalten sie von uns weitere Nachricht. Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen behilflich sind. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Severin
Abteilungsleiterin
Handwerksrolle und Wettbewerbsrecht
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
unter www.eutb-bergstrasse de. können sich die Bürgerinnen und Bürger ab sofort über das Angebot der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung informieren.
Rheinstraße 14, 68649 Groß-Rohrheim
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