Kommunalwahl 15.03.2026

 

Hier finden Sie wichtige Informationen und wissenswerte Details, rund um das Thema Wahlen in Groß-Rohrheim. Aktuelle Bekanntmachungen sowie Informationen des Wahlamts sind hier jederzeit zugänglich. Zu den anstehenden Wahlen werden hier fortlaufend aktuelle Informationen und Angebote des Wahlamts bereitgestellt.

Briefwahl jetzt online beantragen

Ab sofort ist die Briefwahl für die Kommunalwahl am 15. März 2026 möglich.

Antrag

Wo und wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?

  • persönlich:

Der Antrag kann direkt im Wahlamt zu den üblichen Öffnungszeiten mündlich gestellt werden, dabei sollte ein Ausweispapier mitgeführt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Unterlagen in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt werden und die Briefwahl an Ort und Stelle durchgeführt werden kann.

  • Wahlbenachrichtigung:

Füllen Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus (wichtig: Unterschrift und Geburtsdatum nicht vergessen) werfen Sie diese ausgefüllt in den Briefkasten der Gemeinde Groß-Rohrheim oder geben Sie diese persönlich im Wahlamt zu den üblichen Öffnungszeiten ab. Die Wahlunterlagen werden Ihnen dann per Post zugestellt.

  • per Mail:

Der Antrag kann auch schriftlich per E-Mail gestellt werden. Damit eine Identifizierung der antragstellenden Person möglich ist, benötigt das Wahlamt dessen Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift und das Geburtsdatum.

  • online

Über unsere Homepage www.groß-rohrheim.de können Sie Unterlagen direkt online beantragen. Diese werden Ihnen dann per Post nach Hause geschickt.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

Da es bei einem erhöhten Briefaufkommen immer zu Verzögerungen bei der Versendung/Zustellung der Briefwahlunterlagen kommen kann, ist es ratsam, die Unterlagen so frühzeitig wie möglich zu beantragen.

Wann ist der letzte Antragstermin?

Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann bis spätestens Freitag, den 13.03.2026 bis 13:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen, z.B. bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, kann ein Wahlschein noch bis zum Wahltag, den 15.03.2026 bis 15.00 Uhr beantragt werden.

Welche Unterlagen erhalte ich für die Briefwahl?

Sie erhalten folgende Unterlagen:

  • Für die Gemeindewahl einen amtlichen weißen Stimmzettel und einen gleichfarbigen amtlichen Stimmzettelumschlag,
  • für die Kreiswahl einen amtlichen roten Stimmzettel und einen gleichfarbigen amtlichen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, und der Wahlbezirk aufgedruckt sind,
  • ein amtliches Merkblatt für die Briefwahl, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert,

Was muss ich bei der Stimmabgabe per Brief beachten?

Hier finden Sie das Merkblatt.

Was ist zu beachten, wenn ich den Antrag für einen anderen stellen will?

Wer Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen beantragen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist die Bevollmächtigung bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber nur unterschrieben werden.

Kann ich die Briefwahlunterlagen auch für andere abholen?

Die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist ausnahmsweise zugelassen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies muss die bevollmächtige Person dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Kann ich Hilfe in Anspruch nehmen, wenn ich die Briefwahl nicht allein ausüben kann?

Wenn Sie nicht lesen können oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel eigenhändig auszufüllen, zu falten oder in den Stimmzettelumschlag zu stecken, dürfen Sie sich durch eine Hilfsperson, unterstützen lassen. ln diesem Fall muss die Hilfsperson den rechten Teil der Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein ausfüllen: Vor- und Familienname, Anschrift, Unterschrift mit Vor- und Familienname und Datum.

Bis wann muss mein Wahlbrief bei der Gemeinde sein?

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, also am 15.03.2026, bis 18.00 Uhr, bei der darauf angegebenen Adresse angekommen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Der rechtzeitige Zugang der Sendung liegt ausschließlich in Ihrer Verantwortung.