Gemeinde Gro�-Rohrheim

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Gemeindeverwaltung Groß-Rohrheim

Rheinstraße 14, 68649 Groß-Rohrheim
Tel.: 0 62 45 90777-0
Fax: 06245 90777-27
info(@)gross-rohrheim.de

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Aktuelles aus dem Rathaus

  • Bei der Gemeindeverwaltung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als Verwaltungsmitarbeiter (m/w/d) für die stellvertretende Leitung Haupt- und Bauverwaltung zu besetzen.

  • Vergabe von Baugrundstücken zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern zur
    Schaffung von bezahlbarem Wohnraum mit Belegungs- und Benennungsrecht
    zugunsten der Gemeinde im Baugebiet „Am Bibliser Weg III“, 1. Abschnitt
    Die Gemeinde Groß-Rohrheim vergibt drei Baugrundstücke zur Errichtung von mehreren
    Mehrfamilienhäusern im Baugebiet „Am Bibliser Weg III“, 1. Abschnitt.
    Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt im kombinierten Höchstpreis- und
    Konzeptverfahren zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum mit Belegungs- und
    Benennungsrecht zugunsten der Gemeinde Groß-Rohrheim. Neben einem Kaufpreis-Gebot
    (€/m²) haben Bieter auch die Möglichkeit eine höhere Punktzahl durch die Schaffung von
    bezahlbarem Wohnraum nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz mit Belegungsund/oder Benennungsrechten für die Gemeinde zu erzielen.
    Für den Kaufpreis wird ein Mindestgebot für die Grundstücke von 150,00 €/m2
    festgesetzt.
    Neben den Grundstückskosten sind Erschließungskosten in Höhe von 100,00 €/m2
    für
    Wohnbauflächen und in Höhe von 40,00 €/m2
    für Gemeinschaftsstellplätze zu entrichten.
    Weitere Informationen sind abrufbar auf der Homepage der Gemeinde Groß-Rohrheim
    unter https://www.gross-rohrheim.de/de/startseite (hier: Neues aus Groß-Rohrheim).
    Die Unterlagen zum Vergabeverfahren und den Baugrundstücken sind auch bei der
    Gemeindeverwaltung Groß-Rohrheim, Rheinstraße 14, 68649 Groß-Rohrheim, einzusehen.
    Das Bewerbungsverfahren beginnt sofort und endet am Freitag, 14. Juni 2024, um
    10:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Angebote abgegeben werden.
    Bitte beachten Sie, dass nur Angebote innerhalb der oben genannten Frist berücksichtigt
    werden können.
    Die Grundstücksvergabe erfolgt durch den Gemeindevorstand.
    Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Baugrundstückes besteht nicht.
    Besonderheiten
    Die Erwerber verpflichten sich im Grundstückskaufvertrag, das Grundstück innerhalb von
    zwei Jahren ab dem Tag der Beurkundung des Kaufvertrags mit dem Rohbau zu bebauen,
    innerhalb weiterer zwei Jahre das Wohngebäude bezugsfertig zu stellen. Für unbebaute
    Grundstücke oder Grundstücke mit einem Rohbau wird der Gemeinde ein
    Wiederkaufsrecht eingeräumt, falls die Bauverpflichtung nicht eingehalten wird.
    Soweit im Verfahren falsche Angaben gemacht werden und daraus eine Bevorzugung bei
    der Grundstücksvergabe erfolgt, führt dies zu einer Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe wird
    in Höhe von 50 % des Kaufpreises festgesetzt. Dies ist grundbuchmäßig durch
    Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts und der Strafzahlung abzusichern. Der
    Wiederkaufspreis ist der Kaufpreis ohne Zinsvergütung.
    Bei Fragen zur Bebaubarkeit, Fragen der Erschließung, zur Teilnahme am Bieterverfahren
    oder zum notariellen Grundstückskaufvertrag, wenden Sie sich bitte an die
    Gemeindeverwaltung Groß-Rohrheim, Herrn Dinges (06245/9077715) oder Bürgermeister
    Krug (06245/90777-17) bzw. an info@gross-rohrheim.de.
    Ihr Angebot richten Sie bitte an folgende Adresse:
    Gemeinde Groß-Rohrheim
    z. Hd. Alexander Dinges
    Rheinstraße 14
    68649 Groß-Rohrheim
    oder per Mail: info@gross-rohrheim.de
    .

  • Kreis Bergstraße (kb). Selbstbestimmt und unabhängig in den eigenen vier Wänden leben, auch im hohen Alter, ist ein Wunsch, den viele teilen. PauLa, die psychosoziale Fachkraft auf dem Land, hilft Seniorinnen und Senioren im Kreis Bergstraße dabei. Das Projekt wurde im Jahr 2018 in Kooperation mit dem Land Hessen und den teilnehmenden Kommunen aus dem „NOVO-Gebiet“ (Netzwerk Ortsnahe Versorgung Odenwald) ins Leben gerufen. Die PauLas beraten Menschen, die noch keine Pflegestufe haben, sodass ein möglichst langer Verbleib in den eigenen vier Wänden ermöglicht werden kann. Die Beratung selbst ist unabhängig und kostenlos. Die psychosozialen Fachkräfte sind rein präventiv tätig, pflegerische Tätigkeiten übernehmen sie dabei nicht.


    Nach diesem Vorbild sind auch im „NORIE-Gebiet“ (Netzwerk Ortsnahe Versorgung Ried) zwei PauLas unterwegs. Christina Adler-Schäfer und Michaela Weber versehen als PauLa ihren Dienst in den sechs Ried-Gemeinden Biblis, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Lampertheim und Lorsch.


    Nach Biblis kommt PauLa Michaela Weber am Dienstag, den 09. April 2024. Von 9 bis 11.30 Uhr findet hier eine Sprechstunde im Rathaus statt (Darmstädter Straße 25, Sitzungszimmer/EG).


    Nach Lorsch kommt PauLa Michaela Weber am Donnerstag, den 11. April. Von 9 bis 11.30 Uhr findet hier die Sprechstunde im Rathaus statt (Kaiser-Wilhelm-Platz 1).


    Am Freitag, 12. April, wird Michaela Weber von 9 bis 11.30 Uhr eine Sprechstunde im Haus am Römer in Lampertheim (Domgasse 2, Besprechungszimmer, 1. OG/Amt für Soziales) abhalten.


    In Einhausen bietet Christina Adler-Schäfer am Dienstag, 16. April, von 9 bis 11.30 Uhr eine Sprechstunde im Rathaus (Marktplatz 5, Besprechungszimmer 2.4) an.


    In Groß-Rohrheim wird Christina Adler-Schäfer am Donnerstag, 18. April, von 9 bis 11.30 Uhr eine Sprechstunde ebenfalls im Rathaus (Rheinstraße 14, Sitzungszimmer, Erdgeschoss) abhalten.


    In Bürstadt bieten die beiden PauLas jeden Mittwoch von 9 bis 11.30 Uhr eine Sprechstunde mit Voranmeldung in ihrem neuen Büro an (Nibelungenstraße 44).


    Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird um telefonische Anmeldung unter 06206/90 94 87 gebeten.

  • Ab sofort gibt es bei der Gemeindeverwaltung die Möglichkeit, Hilfe bei der Beantragung Ihrer Rente und bei Rentenfragen in Anspruch zu nehmen. Jeweils am 1. Donnerstag im Monat haben Sie die Möglichkeit auf eine persönliche Beratung im kleinen Sitzungssaal des Rathauses.


    Der 1. Termin findet statt am Donnerstag, 4. April 2024 in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr


    Zu folgenden Themen können Sie Hilfe bekommen:
    - Altersrente
    - Erwerbsminderungsrente
    - Rente für schwerbehinderte Menschen
    - Grundrente
    - Hinterbliebenenrente (Witwer-/Witwenrente)


    Wenn möglich, sind die folgenden Unterlagen zum Beratungstermin mitzubringen:
    - Personalausweis
    - Steuer-ID-Nummer
    - Bankverbindung
    - Heiratsurkunde
    - Falls Kinder vorhanden, Geburtsurkunde EINES Kindes
    - Alternativ: Familienstammbuch
    - Rentenversicherungsnummer
    - Krankenversicherungskarte
    - Aufstellung der Krankenkassen ab 1984 (mit Angabe des Datums, wann zu einer anderen KK gewechselt wurde)


    - Zeiten im Ausland? Name oder Unterlagen der Rentenkasse des Auslandes


    - Betriebszeiten? Unterlagen über Namen, Adresse, Aktenzeichen usw.
    - Wo war der Wohnort am 18.05.1990?
    - 1. Arbeitstag
    - Schwerbehindertenausweis und Bescheid vom Versorgungsamt

    gez.
    Krug

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    Bei der Reiseplanung sollte nach der Gültigkeit von Ausweisdokumenten geschaut werden und eine etwaige Neubeantragung ohne Zeitdruck erfolgen. Eltern sollten die Reisedokumente auch ihrer Kinder rechtzeitig vor Reiseantritt auf ihre Gültigkeit hin prüfen und ggf. neu beantragen. Manche Reiseziel-Länder fordern eine mindestens 6-monatige Restgültigkeit der Ausweisdokumente bei Einreise, bspw. Ägypten oder Tunesien.
    Wenn Eltern regelmäßig im Frühjahr und im Herbst – bevor die Familien im Sommer und im Winter verreisen – an die notwendige Gültigkeit der Ausweisdokumente der ganzen Familie erinnert werden, kann das Antragsverhalten der Eltern nachhaltig verbessert werden. Viele Eltern waren es bisher gewohnt, Ausweisdokumente für ihr(e) Kind(er) unter 12 Jahren sofort bei Antragstellung ausgehändigt zu erhalten. Für die Beantragung regulärer Identitätsdokumente mit mehreren Jahren Gültigkeit ist eine gewisse Produktionszeit einzuplanen.
    Für das Jahr 2023 dauerte die durchschnittliche Produktionszeit wie folgt:
    Personalausweis: 4,6 Werktage
    Reisepass: 11,6 Werktage
    Reisepass (Express): 2,3 Werktage


    Die Lieferung der Pässe dauert erfahrungsgemäß ca. 3 Wochen, in der Hauptreisezeit auch bis zu 4 Wochen. Wir bitte dies zu beachten. Vielen Dank!



    Kinderreisepässe werden ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder geändert.

  • Liebe Rohrheimer und Rohrheimerinnen,


    die  Bürger für Groß-Rohrheim  (BfGr) veranstalten in diesem Jahr ihren 3. Rohrheimer Hof- und Gartenflohmarkt. Die entsprechende Anmeldung finden Sie anbei. 

  • Liebe Groß-Rohrheimer Mitbürgerinnen und Mitbürger,


    im Anhang finden Sie auf unserer Homepage den Belegungsplan 2024 der Gemeinde Groß-Rohrheim für die Anmietung der Grillhütte, der Rathausscheune, des Sängerheimes, des Pavillons in der Allee, sowie des Treff21. Vor Reservierung


    hrer gewünschten Anmietung können Sie die jeweiligen Kalender hinsichtlich der Verfügbarkeit einsehen.


    Ihre telefonsiche Reservierung nehmen wir gerne im Einwohnermeldeamt unter der Tel. Nr. 90 777 -11 entgegen.


    HINWEIS:


    Vermietungen sind nur an Groß-Rohrheimer Bürger möglich!

  • Aktuelle Fundsachen........

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