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Grund- und Hundsteuer

Grundsteuer:

Die Grundsteuer wird in zwei Kategorien erhoben (A + B)

Der Grundsteuer A-Betrag ist für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundflächen. 

Der Grundsteuer B-Betrag ist für bebaute und unbebaute Grundstücke.

Die Messbeträge werden vom Finanzamt festgesetzt. Die Hebesätze werden von der Kommune festgesetzt.

Die Grundsteuer wird folgendermaßen berechnet.

Grundsteuer A = Messbetrag x Hebesatz 330 v.H.

Grundsteuer B = Messbetrag x Hebesatz 220 v.H.

Weitere Auskünfte unter der Rufnummer (0 62 45) 9 07 77 14



Steuern:

Die Hundesteuer entsteht mit dem 1 Monat in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird. Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben.

1. Hund 24,54 €

2. Hund 36,81 €

3. Hund und jeder weitere 49,08 €