Inhalt:
Grund- und Hundsteuer
Grundsteuer:
Die Grundsteuer wird in zwei Kategorien erhoben (A + B)
Der Grundsteuer A-Betrag ist für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundflächen.
Der Grundsteuer B-Betrag ist für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Die Messbeträge werden vom Finanzamt festgesetzt. Die Hebesätze werden von der Kommune festgesetzt.
Die Grundsteuer wird folgendermaßen berechnet.
Grundsteuer A = Messbetrag x Hebesatz 330 v.H.
Grundsteuer B = Messbetrag x Hebesatz 220 v.H.
Weitere Auskünfte unter der Rufnummer (0 62 45) 9 07 77 14
Steuern:
Die Hundesteuer entsteht mit dem 1 Monat in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird. Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben.
1. Hund 24,54 €
2. Hund 36,81 €
3. Hund und jeder weitere 49,08 €