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Frauenbeauftragte von Groß-Rohrheim


Persönliche Daten:

 

  • Doris Öhlenschläger
    Wilhelm-Leuschner-Str. 10
    68649 Groß-Rohrheim
  • geb. am: 15.01.1960 in Groß-Rohrheim
  • verheiratet seit 1985
  • 2 Töchter 
  • von Beruf Bankkauffrau
  • seit 2004 beim Kreis Bergstraße; aktuell als Buchhalterin in der   Finanzabteilung angestellt            
  • seit 21. April 2006 ehrenamtliche Beigeordnete
  • seit Januar 2009 Schöffin am Landgericht Darmstadt
  • am 05. März 2009 zur ehrenamtlichen Frauenbeauftragten ernannt

 

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 Doris Öhlenschläger

 

 

 

Aufgaben der Frauenbeauftragten/Gleichstellungsbeauftragten:


Nach § 4 b der Hessischen Kommunalverfassung ( kurz HGO genannt ) ist die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Mann und Frau eine Aufgabe der Gemeinden. Weiterhin ist festgelegt, dass diese Aufgabe von einer Frau wahrzunehmen ist. Ihr Aufgaben und Ihre Befugnisse sind gesetzlich nicht geregelt. Grundsätzlich ist nur zu beachten, dass Ihre Aufgaben und Ihre Befugnisse sich innerhalb der gemeindlichen Zuständigkeit befinden. Weder die Gemeinde noch die Gleichstellungs-/Frauenbeauftragte en haben ein über den gemeindlichen Wirkungskreis hinausgehendes politisches Mandat für gleichstellungs- oder frauenspezifische Fragen.  Es können daher lediglich Empfehlungen und Anregungen zur Verbesserung frauenspezifischer Belange gegeben werden. Die Gemeinde ist also lediglich verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um dem Gesetzesauftrag Rechnung zu tragen. Die Art und Weise jedoch ist nicht konkret vorgeschrieben.

Als Leitsatz für meine Tätigkeit sehe ich den § 1 der Verfassung des Landes Hessen: „ Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ohne Unterschied des Geschlechts, Rasse, der Herkunft, der religiösen und der politischen Überzeugung.“ an.

Das bedeutet natürlich eine Menge Arbeit. Als ehrenamtliche Frauenbeauftragte der Gemeinde Groß-Rohrheim mit einem Teilzeitarbeitsverhältnis muss ich hier jedoch Schwerpunkte setzen:

In erster Linie sehe ich mich selbstverständlich als Ansprechpartnerin von Bürgerinnen / Bürgern mit dem Ziel zu helfen. Dies kann jedoch keine fachliche Beratung sein, sondern Zuspruch, Ermutigung, Bestärkung und die Vermittlung bzw. Begleitung zu kompetenten Beratungsstellen.

Weitere Punkte sind:

  • Förderung der gleichberechtigten Vertretung von Frauen in Politik und Gesellschaft
  • Prüfung der Vorlagen von Gemeindevertretung und der Ausschüsse / Gemeindevorstand unter gleichstellungsrelevanten Gesichtspunkten
  • Zusammenarbeit  mit Frauenbeauftragten auf Kreis-, Landes- und Bundesebene

 

Ein Projekt aus der Südpfalz hat es mir angetan, nämlich das „Mammobil“.  Das ist eine 14 Meter lange und 20 Tonnen schwere High-Tech Untersuchungseinheit auf Rädern mit einem zertifizierten Mammographie-Screening Programm. Kurz gesagt, wird die Mammographie auf Rädern vor Ort angeboten. Diese Aktion wird von der Landrätin Theresa Riedmaier unterstützt, die die Schirmherrschaft in der Pfalz übernommen hat. Gerne würde ich in Zusammenarbeit mit dem Dezernenten fürs Haus der Gesundheit, Norbert Golzer, recherchieren, ob das Projekt auch im Kreis Bergstraße / Land Hessen umzusetzen ist.

Weiterhin spielt für mich das Thema der Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei der Ausübung eines Ehrenamtes eine Rolle. Nach § 27 HGO haben ehrenamtlich Tätige einen Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall. Durch Satzung ist ein Durchschnittssatz festzusetzen, der nur denjenigen zu gewähren ist, denen nachweislich ein Verdienstausfall entstehen kann. Hausfrauen und Hausmännern wird dieser Satz ohne Nachweis gewährt. Hausmann oder Hausfrau ist nach der HGO aber nicht, wer nicht nur geringfügiges Erwerbseinkommen erzielt. Als Bemessungsgrenze wird derzeit die Versicherungspflichtgrenze von 400 € mtl. herangezogen. Das bedeutet, Teilzeitbeschäftigte, die in Ihrer Freizeit einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen, erhalten keine Entschädigung und sind somit schlechter gestellt als Hausfrauen bzw. Hausmänner. Das entspricht nicht meiner Sicht der Gleichstellung.

Dieses Problem habe ich schon beim Hessischen Städte- und Gemeindebund moniert, aber ohne Erfolg. Weiterhin habe ich bereits 2007 einen Brief zu dieser Thematik an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin verfasst. Aber auch hier bin ich bisher nicht weiter gekommen. Unverständlich, denn in der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Richter in Deutschland gibt es dieses Phänomen der Ungleichbehandlung nicht. Hier ist klar und deutlich geregelt, dass jeder für die Zeit seiner Freizeit bzw. Urlaub in der er/sie ehrenamtlich tätig ist und einen Haushalt mit mindestens einer weiteren Person versorgt, eine Entschädigung erhält. Hier sehe ich Handlungsbedarf und hoffe auf das Netzwerk der Frauenbeauftragten in ganz Hessen.

Meinen ersten Einsatz hatte ich bei einem Pressegespräch mit Bürgermeister Rainer Bersch und der Kreisfrauenbeauftragten des Kreises Bergstraße Susanne Herz im Groß-Rohrheimer Rathaus anlässlich meiner offiziellen Vorstellung. Gleichzeitig wurde auch die Fahne zum Aktionstag „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2009“ vor dem Rathaus gehisst. Gemeinsam mit der Spezialitätenbäckerei Stefan Öhlenschläger werde ich die kreisweite Brötchentütenkampagne „Gewalt kommt mir nicht in die Tüte“ am Samstag, 28. November 2009, vor Ort mit einem Stand unterstützen.