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Flurbereinigungsverfahren Groß-Rohrheim B 44 (UF 1767)

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Informationen des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim

 

Verfahrensgebiet

Das Verfahrensgebiet umfasst den östlich der Bahnlinie gelegenen Teil der Gemarkung Groß-Rohrheim mit Ausnahme der Ortslage, den Gewerbeflächen und den für den Wohn- und Gewerbenutzung vorgesehenen Flächen. Aus der Gemarkung Biblis sind Flächen östlich der B 44 in das Verfahren einbezogen.

Kurzinfo mit Übersichtskarte (pdf-Dokument)


 

Verfahrensdaten

Verfahrensart       Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße  ca. 734 ha
Anzahl der Beteiligten  ca. 800
Anzahl der Flurstücke  ca. 1600
Beteiligte Gemeinde(n)  Groß-Rohrheim, Biblis
Betroffene Gemarkungen   Groß-Rohrheim, Biblis

Kurzinfo mit Übersichtskarte (pdf-Dokument)


 

Ziele des Verfahrens

Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens Groß-Rohrheim B 44 ergeben sich zusammengefasst aus dem Flurbereinigungsbeschluss:

  • Neugestaltung des Wege- und Gewässernetzes zur Vermeidung der durch das Unternehmen entstehenden erheblichen landeskulturellen Nachteile.
  • Insbesondere die An- und Durchschneidung des landwirtschaftlichen Wegenetzes und der landwirtschaftlich genutzten Flächen sollen durch die Neugestaltung vermieden werden.
  • Neben den unternehmensbedingten Zielen sollen auch im erforderlichen Umfang zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung durchgeführt werden.




Verfahrensablauf

Einleitende Informationen (Aufklärungsversammlung)       18.06.2008
Anordnungsbeschluss  06.08.2008
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft  20.11.2008
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  26.02.2010
Feststellung der Wertermittlung  2013
Planwunschtermin  2013
Abfindungsvereinbarung  2014
Allgemeiner Besitzübergang  2015
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes  2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes  2018
Berichtigung der öffentlichen Bücher  2018
Schlussfeststellung (Abschluss des Verfahrens)  2019


 

Bekanntmachungen und Karten

Durch die Internetveröffentlichung werden keine Rechtsmittelfristen begründet. Maßgebend für die öffentlichen Bekanntmachungen sind die Veröffentlichungen in den Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen.

Einleitende Informationen

 

Flurbereinigungsbeschluss

 

Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan


 

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft besteht aus fünf Mitgliedern.

Mitglieder       Stellvertreter
Georg Menger  Kurt Kautzmann
Heinz Knecht  Uwe Olf
Klaus Menger  Rainer Bersch
Karl-Heinz Hofmann  Volker Christmann
Hans Georg Müller  Manfred Gölz
   
Vorsitzendes Mitglied des Vorstandes:

Vertreter:
  Klaus Menger
 Tel. (0 62 45) 9 07 77 23
 Georg Menger
   
Anschrift:  Teilnehmergemeinschaft Groß-Rohrheim B 44
 c/o Amt für Bodenmanagement Heppenheim
 Tiergartenstr. 7 b
 64646 Heppenheim


 

Zuständige Flurbereinigungsbehörde

Anschrift:


Telefon
Telefax
E-Mail
     Amt für Bodenmanagement Heppenheim
 Odenwaldstraße 6
 64646 Heppenheim
 (0 62 52) 1 27 - 0
 (0 62 52) 1 27 - 82 90
 info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de
   
Verfahrensleiter:
Telefon
E-Mail
  Onno Diddens
 (0 62 52) 1 27 - 82 24
 onno.diddens@hvbg.hessen.de
   
Bodenordnung:
Telefon
  Siegfried Rex
 (0 62 52) 1 27 - 82 49
   
Landschaftsentwicklung:
Telefon
  Renate Hohn
 (0 62 52) 1 27 - 82 20
   
Wegebau:
Telefon
  Catherine Nziki
 (0 62 52) 1 27 - 82 18
   
Finanzierung / Verwaltung:
Telefon
  Jürgen Funke
 (0 62 52) 1 27 - 82 29


 

Weitere Informationen zum Verfahren

Auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 24.10.2007 hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Zulässigkeit der Enteignung für den Bau der Ortsumgehung Groß-Rohrheim festgestellt und bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde die Einleitung einer Unternehmensbereinigung nach § 87 FlurbG als das mildere, verhältnismäßigere Mittel zur Flächenbereitstellung beantragt.

Nach Durchführung der Anhörung nach § 5 Abs. 2 und 3 FlurbG und der Aufklärungsversammlung nah § 5 Abs. 1 FlurbG wurde das Flurbereinigungsverfahren am 06.08.2008 nach § 87 FlurbG für Teile der Gemarkungen Groß-Rohrheim und Biblis von der oberen Flurbereinigungsbehörde angeordnet.

Durch das Unternehmen werden für Trasse sowie für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Der Bedarf für den Trassenbereich beträgt ca. 7 ha, für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ca. 4 ha benötigt. Der weitaus überwiegende Anteil dieser Flächen besteht aus privatem Grundeigentum.

Durch die Neuordnung des Grundeigentums im Rahmen der Flurbereinigung kann dieser Landsverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Dadurch werden wirtschaftliche Nachteile für einzelne Betroffene verringert.

 

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